Sonntag, 01.10.2017

Entlassmanagement – Neuregelung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V

Damit bei unseren Patienten eine passgenaue und reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem 01.10.2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit sind unsere Patienten auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt.

Weitere Erläuterungen zu unserem Entlassmanagement finden Sie bei den Informationen für Patienten unter "Entlassung" hier ...